Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Feuerwerk in der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember

Flieden, den 25.07.2017

Die Durchführung eines privaten Feuerwerks innerhalb des Jahres, z. B. zu Alters- und Ehejubiläen, Hochzeiten, Polterabende sowie Firmen- und Vereinsjubiläen oder sonstigen Feierlichkeiten, bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Ordnungsbehörde.

 

Die  Genehmigung kostet 50 Euro. Ein Antrag kann formlos (schriftlich oder elektronisch) unter Angabe des Namens und der Anschrift des Antragstellers, Ort und Anlass der Veranstaltung sowie Datum, Uhrzeit und Dauer des beabsichtigten Feuerwerks bei Ihrem Ordnungsamt, Frau Sämann (telefonisch zu erreichen unter 06655/796-213 oder per E-Mail s.saemann@flieden.de) gestellt werden.

 

 

Die Genehmigung kann nur für die Durchführung eines Feuerwerks bis zur Klasse II erfolgen (Kleinfeuerwerk, entspricht einem Feuerwerk wie zu Silvester).

 

Bild zur Meldung: Feuerwerk in der Zeit vom 02. Januar bis zum 30. Dezember