Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Flieden
für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Fulda und den Strafkammern des Landgerichts Fulda
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.06.2018 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Fulda und das Amtsgericht Fulda gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 22.06.2018 bis 29.06.2018 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Flieden aus:
Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 13,
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Rathaus der Gemeinde Flieden, Hauptstraße 36, 36103 Flieden, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Flieden, 19.06.2018
Henkel, Bürgermeister