Neuer Schiedsmann im Bezirk Flieden gewählt!

Flieden, den 02.08.2023

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Flieden hat in der Sitzung am 21. Juni 2023, Herrn Michael Scheuern, Kirchstraße 1, 36103 Flieden, für die Dauer von fünf Jahren zum Schiedsmann für den Bezirk Flieden gewählt.

 

 

 

Herr Scheuern wurde am 24. Juli 2023, durch den Direktor des Amtsgerichts Fulda für sein Amt als Schiedsmann ernannt und vereidigt. Er übernimmt die Aufgaben des Schiedsmannes für den Bezirk Flieden, welcher das gesamte Gemeindegebiet umfasst.

 

Nachstehende Erläuterungen sollen einen kurzen Einblick in das Tätigkeitsfeld eines Schiedsmannes geben.

 

Im täglichen Miteinander des beruflichen und privaten Alltags kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Dabei fällt es den unmittelbar Beteiligten manchmal schwer, Ihre Auseinandersetzungen untereinander beizulegen und dann kommt eine unabhängige Stelle ins Spiel, um die Situation zu bereinigen.

 

Konflikte müssen aber nicht immer gleich vor Gericht ausgetragen werden. Gerade bei Streitigkeiten des täglichen Lebens kann Ihnen der Schiedsmann schnell, kostengünstig und kompetent Hilfestellung geben. Weil diese Tätigkeit so nützlich und wichtig ist, finden Sie in jeder Gemeinde ein Schiedsamt.

 

Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne sogleich einen Richter zu bemühen, ist modern und hat dennoch Tradition. Die Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch das Schiedsamt ist bereits über 180 Jahre alt.

 

Leider werden die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen immer häufiger in Anspruch genommen. Dabei wird oft in einem langwierigen Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen kostspielig durch alle Instanzen gestritten. Ein solches Verfahren sollte den Fällen vorbehalten bleiben, die nicht mit etwas gutem Willen und dem „gesunden Menschenverstand“ zu lösen sind. Kurz gesagt: Gerichte sind wichtig – aber nicht immer notwendig!

 

Ein „erstrittenes Urteil“ führt nicht immer zum Erfolg. Es fördert auch nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien, die häufig als Nachbarn oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen. Streitschlichtung, wie es das Schiedsamt anbietet, ist hier oft der bessere und auch kostengünstigere Weg.

 

Bei vielen „kleinen“ Straftaten muss die geschädigte Person erst einmal zum Schiedsamt, ehe sie Privatklage vor dem Strafgericht gegen den „Beschuldigten“ erheben kann. Schlichtungsverhandlungen finden z.B. statt, bei Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder bei Streitigkeiten des täglichen Lebens, wie z. B. die Auseinandersetzung um den Baum auf der Grenze. Schon nach wenigen Tagen werden die Betroffenen zur Verhandlung beim Schiedsmann geladen. Wie die Erfahrung zeigt, wird dabei fast die Hälfte der Fälle gütlich durch rechtsverbindliche Vereinbarung beigelegt.

 

Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, streitschlichtend, geduldig, sachlich und vertrauenswürdig in unkomplizierter Atmosphäre. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu den gerichtlichen Verfahren niedriger.

 

Die Namen und die Telefonnummern der Schiedspersonen können Sie dem Fliedener Wochenblatt unter der Rubrik „Wichtige Rufnummern“ entnehmen.

 

Flieden, 1. August 2023

Ihr Ordnungsamt

 

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