Förderung von regionaltypischen Ferienhäusern und Ferienwohnungen im ländlichen Raum Hessens
Ziel der ländlichen Entwicklung ist es, den strukturellen Wandel im länglichen Raum aktiv zu begleiten und Gestaltungsperspektiven zu unterstützen. Der Tourismus als eine der Leitökonomien des 21. Jahrhunderts ist daher geeignet, Entwicklungsimpulse im ländlichen Raum zu setzen und durch die Trends Nachhaltigkeit, Gesundheit und Regionalität wirtschaftliche Effekte zu generieren.
Vor diesem Hintergrund soll eine vermarktungsfähige touristische Produktlinie aufgebaut und vermarktet werden, bei der innerörtliche, regionaltypische Gebäude einem qualitativ hochwertigen Unterkunftsangebot zugeführt werden.
Gefördert werden können der Erwerb eines bebauten Grundstückes, bauliche Investitionen, langlebige Wirtschaftsgüter und die mit der Vorhabensumsetzung einhergehenden Ausgaben für Dienstleistungen.
Interessierte Zuwendungsempfänger können bis spätestens 17. Mai 2019 bewilligungsreife Anträge beim Landkreis Fulda (Fachdienst Regionalentwicklung) stellen.
Kontakt:
Landkreis Fulda
Fachdienst Regionalentwicklung
Frau Mayershofer
Wörthstr. 15, 36037 Fulda
Tel.: 0661/606-7972
Mail: daniela.mayershofer@landkreis-fulda.de
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