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Coronavirus: Regelung für die Abfallentsorgung von Quarantän-Haushalten

Flieden, den 26.03.2020

Der Landkreis Fulda - Abfallwirtschaft informiert:

 

Für die Dauer der Quarantäne gelten besondere Vorgaben für die Entsorgung der in den betroffenen Haushalten anfallenden Abfälle.

 

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bittet die folgenden Regeln beim Umgang mit Abfällen aus Quarantäne-Haushalten einzuhalten:

 

  • Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.

 

  • Die Abfallsäcke/-beutel sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen und dann in die Restmülltonne zu geben. Sie dürfen nicht neben die Mülltonne gestellt werden.

 

  • Für getrennt gesammelte Abfälle (Altpapier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen / Säcke gegeben werden.

 

  • Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

 

Die Einhaltung dieser Regeln ist aus Sicht des Ministeriums zur Eindämmung der Coronaverbreitung unumgänglich. Wir bitten deshalb alle betroffenen Haushalte eindringlich, diese Regelungen zu beachten!

 

 

Bild zur Meldung: Coronavirus: Regelung für die Abfallentsorgung von Quarantän-Haushalten