Aktuelle Regelung

Flieden, den 23.10.2020

Standesamtliche Trauungen im Rathaus Flieden

 

(Update 02.11.2020 - Änderung in grün)

 

Bei der Durchführung von Trauungen ist ab 2.11.2020  bis vorerst zum 30.11.2020 die Personenanzahlmaximal 3 begrenzt: Brautpaar und Standesbeamter.

 

 

Ab sofort dürfen grundsätzlich wieder Feierlichkeiten (z.B. Trauungen) im Rathaus stattfinden.
 

Gemäß den aktuellen Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten dabei jedoch nach wie vor (und zunächst bis zum 31.01. 2021) die folgenden Auflagen zur Kontaktbeschränkung:

 

  • Einhalten der Mindestflächen für sitzende Personen (5 m²) bzw. stehende Personen (10 m²) in geschlossenen Räumen
  • Einhalten des Abstandes von 1,5 m zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • Händehygiene durch Waschen oder desinfizieren
  • Führen einer „Teilnehmerliste“ mit Angabe von Namen und Telefonnummern

 

Dies bedeutet für Trauungen

  • im Trauzimmer des Rathauses, dass max. 12 Personen anwesend sein dürfen (Brautpaar, Standesbeamtin, Trauzeugen, Gäste, Musiker, Fotograf)
  • im Rathaussaal, dass max. 26-30 Personen anwesend sein dürfen (s.o.)

 

Von Menschenansammlungen vor dem Standesamt ist abzusehen.

 

 

Öffnung der Trauerhallen auf den Friedhöfen der Gemeinde Flieden

 

Ab sofort dürfen im öffentlichen Raum / in Trauerhallen grundsätzlich wieder Trauerfeierlichkeiten stattfinden.

 

Gemäß den aktuellen Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten dabei jedoch nach wie vor (und zunächst bis zum 31.01.2021) die folgenden Auflagen zur Kontaktbeschränkung:

 

  • Einhalten des Abstandes von 1,5 m zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören
  • Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
  • Händehygiene durch Waschen oder desinfizieren
  • Führen einer „Teilnehmerliste“ mit Angabe von Namen und Telefonnummern

 

Weitere Trauergäste können sich auf der freien Friedhofsfläche unter Einhaltung der o.g. Auflagen aufhalten.

 

Wir bitten darum, die Auflagen im Rahmen einer Beerdigungsfeier entsprechend zu beachten.