Änderung des Landesentwicklungsplan - Abgabe noch bis zum 31. August möglich!

Flieden, den 17.08.2020

In den zurückliegenden Wochen haben die regionalen Medien verstärkt über den Landesent- wicklungsplan des Landes Hessen berichtet. Die Hessische Landesregierung, federführend das Wirtschaftsministerium, überarbeitet derzeit diesen Plan. Die Gremien der Gemeinde Flieden – Gemeinde- vorstand und Gemeindevertretung sind der Auffassung, dass die vorgesehenen Änderung in diesem Plan für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde nachteilige Veränderungen mit sich bringen können.

 

 

Was bedeutet dies für Flieden?

 

Was genau hinter dem Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan steckt und welche Folgen dieser für unsere Fliedener Bürgerinnen und Bürger hätte, möchten wir Ihnen kurz erläutern:

 

 

Was ist der Landesentwicklungsplan (LEP)?

 

Der LEP ist das zentrale Instrument der Landesplanung. Er ist die Grundlage der Regionalpläne, die beispielsweise Wohn- und Gewerbegebiete sowie Industrieflächen festlegen und von den Regionalversammlungen beschlossen werden. Prinzipiell beschreibt er die angestrebte Entwicklung, in diesem Fall Hessens, in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen. Bei dem aktuell im Gespräch befindlichen LEP handelt es sich um die 4. Änderung des im Jahr 2000 geschlossenen Landesentwicklungsplans.

 

 

Was sind die für uns bedeutsamsten Änderungen im LEP?

 

Einstufung Fliedens in die Kategorie „verdichteter Raum“

 

Bislang unterscheidet der LEP je nach Einwohner- und Arbeitsplatzdichte zwischen „Ländlichem Raum“, „Ordnungsraum“ und „Verdichtungsraum“. Künftig soll eine vierfache Unterteilung gelten: „Dünnbesiedelter ländlicher Raum“, „Ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen“, „Verdichteter Raum“ und „Hochverdichteter Raum“.

 

Die Gemeinde Flieden zählt derzeit zum ländlichen Raum. Zukünftig soll eine Einstufung zum verdichteten Raum erfolgen, was für die Gemeinde mit erheblichen finanziellen Einbußen von ca. 400.000 € pro Haushaltsjahr verbunden ist, da diese Einstufung zu geringeren Zuweisungen des Landes Hessen führt. Um diese fehlenden Einnahmen zu kompensieren, müssten entweder Leistungen der Gemeinde eingeschränkt oder Steuern erhöht werden. Um 400.000 € mehr einzunehmen, müsste z.B. die Grundsteuer B von derzeit 410 Prozent auf 610 Prozent erhöht werden. Des Weiteren könnte es zur Folge haben, dass Bauplätze nur noch max. 500 qm groß sein dürfen.

 

Hierbei ist anzumerken, dass die Zuordnung unserer Kommune zum verdichteten Raum den vom Wirtschaftsministerium eigens festgelegten Kriterien und Kennzahlen widerspricht: Als Richtwert wurde eine Einwohner-Arbeitsplatzdichte festgelegt (Einwohner + Arbeitsplätze vor Ort geteilt durch die Fläche der Gemeinde). Um den Wert einer Kommune im verdichteten Raum zu erreichen, müsste Flieden beispielsweise etwa 5.000 Einwohner oder Arbeitsplätze dazu gewinnen oder – bei gleichbleibender Bevölkerung – etwa ein Drittel der Gemeindefläche abgeben. Kurz gesagt: Nach den eigenen Richtlinien des Landes zählt die Gemeinde Flieden eindeutig weiterhin zum ländlichen Raum!

 

 

Zuordnung Fliedens zum Mittelzentrum Schlüchtern

 

Das Land Hessen ist in 318 Grund-, 95 Mittel- und 10 Oberzentren gegliedert. Die Mittelzentren – sie erfüllen Versorgungsaufgaben für umliegende Orte – sollen jedoch stärker differenziert werden. Ausschlaggebend sind die jeweilige Infrastrukturausstattung und die Größe des Versorgungsbereichs.

Die Neudifferenzierung des LEP sieht vor, die Gemeinden Kalbach, Neuhof und Flieden – ungeachtet der Landkreis- und Regierungsbezirksgrenzen – dem Mittelzentrum Schlüchtern und somit nicht mehr dem Ober – und Mittelzentrum Fulda zuzuordnen. Diese Neuordnung zerschlägt Strukturen, die jahrhundertelang gewachsen sind. Allein die Berufspendlerströme zeigen, dass es aus Flieden fast 4 Mal mehr Menschen nach Fulda zieht als nach Schlüchtern.

 

Konkret könnte diese Neuzuordnung auf lange Sicht bedeuten, dass unsere Bürgerinnen und Bürger – einen nach sich ziehenden Wechsel des Schulamtsbezirks vorausgesetzt – ihre Kinder zukünftig nach Schlüchtern anstatt nach Fulda schicken müssen.

 

Die Bürgerinnen und Bürger aus Flieden fühlen sich größtenteils seit eh und je mit Fulda verbunden. Warum soll also dieser einschneidende und unnötige Strukturwandel vollzogen werden?!

 

Auch die Gemeindevertretung hat sich gegen den Entwurf des Landesentwicklungsplans 2020 ausgesprochen und eine entsprechende Stellungnahme nach Wiesbaden geschickt.

 

Nur gemeinsam können wir es schaffen, diese völlig realitätsfernen Änderungen zu verhindern.

 

Deshalb machen Sie bitte mit und füllen den Coupon (unten als Download)

 

„Wir gehören nicht nach Schlüchtern. Wir gehören nach Fulda!“ 

 

aus und senden diesen bis zum 31.08.2020 an den Marktkorb, Frankfurter Straße 8, 36043 Fulda oder geben ihn im Rathaus ab.

 

Alle Coupons sollen anschließend an den Hessischen Wirtschaftsminister, Tarek Al-Wazir, übergeben werden.

 

 

Bild zur Meldung: Änderung des Landesentwicklungsplan - Abgabe noch bis zum 31. August möglich!