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Anmelden von Straßensperrungen

Flieden, den 07.01.2021

Dem Ordnungsamt der Gemeinde Flieden fällt zunehmend auf, dass Straßenabschnitte durch verschiedene Baumaßnahmen oder ähnliche Vorhaben teils stark beeinträchtigt werden, jedoch nicht durch eine angemeldete Straßensperrung abgesichert und gekennzeichnet werden.

 

Da eine ungekennzeichnete Verkehrseinschränkung zur erheblichen Gefahr für Verkehrsteilnehmer (insbesondere für Fußgänger) werden kann, bitten wir Sie, Ihr jeweiliges Vorhaben mindestens 14 Tage vor Ihrem Nutzungsbeginn im Ordnungsamt bei

 

Stefanie Sämann, , Tel. 06655/796-213

oder

Christine Gerhardt, , Tel. 06655/796-214

 

anzumelden.

 

Auch Radwege, Bürgersteige, Fußwege oder Seitenstreifen einer Fahrbahn zählen mit in den Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs. Deshalb bitten wir Sie, auch in diesen Fällen an eine Straßensperrung zu denken.

 

Insbesondere in folgenden Fällen wird eine Straßensperrung benötigt:

  • Baumaßnahmen
  • Lagerung von Baumaterial
  • Kranbauten
  • Abstellen von Containern
  • Baumfällarbeiten, sofern die Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum fallen
  • Polterabende oder sonstige Feiern

 

Bitte denken Sie bei der Planung einer Maßnahme immer daran, eine nicht genehmigte Beeinträchtigung der Verkehrsflächen kann dazu führen, dass Rettungskräfte im Einsatzfall nicht schnell genug am Einsatzort sein können und somit auch Menschenleben gefährdet werden.

 

Bei einer genehmigten Straßensperrung werden auch alle notwendigen Institutionen, wie z. B. Feuerwehr und Rettungsdienst informiert und können entsprechend agieren.

 

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen Ihnen gerne die Sachbearbeiter des Ordnungsamtes zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

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