Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Rückschnitt von Bäumen/Sträuchern an Straßenlampen

Flieden, den 14.10.2014

In der „dunklen Jahreszeit“ können Straßenleuchten die Gehwege und Straßen nicht ausleuchten, wenn Bäume und Sträucher bis an die Lichtkuppeln heranreichen. In dem Zeitraum vom 15. September bis 28. Februar ist ein Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern möglich. Aus diesem Grund werden alle betroffenen Grundstückseigentümer gebeten, für ausreichenden Rückschnitt in ihrem Vorgartenbereich zu sorgen.