Grünabfallsammelplatz - Änderung der Gebühren und Annahmebedingungen ab 1. Juli 2017
Keine Annahme von Alt- und Schwachholz sowie Wurzelstöcken
Auf dem Grünabfallsammelplatz der Gemeinde in der Alten Straße in Flieden können Einwohner der Gemeinde samstags zu den Öffnungszeiten ihre Grünabfälle gegen Gebühr anliefern. Grünabfälle sind Hecken-, Baum-, Strauchschnitt, Rasenschnitt, Laub und Rinde.
Künftig nicht mehr angenommen werden Alt- und Schwachholzabfälle sowie Wurzelstöcke. Die Entsorgung dieser Abfälle wird immer schwieriger, weil diese Abfälle oftmals zu viele Fremdstoffe/anderer Müll bis hin zu Steinen in den Wurzelstöcken enthalten. Bei den Entsorgungsunternehmen hat das beim Häckseln wiederholt zu Maschinenschäden geführt. Aus diesem Grunde ist die Anlieferung solcher Abfälle künftig leider nicht mehr möglich und wird vom Platzwart zurückgewiesen. Hierfür gibt es Entsorgungsmöglichkeiten z.B. auf dem Wertstoffhof in Neuhof oder beim Abfallwirtschaftszentrum in Kalbach (ehem. Deponie).
Gebührenanpassung ab Juli 2017 für die Anlieferung von größeren Grünabfallmengen
Für die Anlieferung von Grünabfällen auf dem Grünabfallsammelplatz in Flieden werden derzeit gestaffelte Gebühren von 2,00 bis 6,00 Euro pro Anlieferung mit Pkw-Kofferraum, Pkw-Anhänger oder Klein-Lkw bzw. Traktoranhänger erhoben.
Das Preismodell hat sich bei der Anlieferung von Grünabfällen mit größeren Anhängern oder LKWs als nicht gebührengerecht erwiesen. Der Gemeindevorstand hat deshalb eine weitere Gebührenstaffelung für größere Anhänger bzw. Fahrzeuge ab 1. Juli 2017 beschlossen. Danach sind pro Anlieferung folgende Gebühren zu entrichten:
Pkw-Kofferraum oder ähnlich 2,00 Euro (wie bisher)
Pkw-Anhänger klein (bis 800 kg) 4,00 Euro (wie bisher)
Pkw-Anhänger groß (über 800 kg) 6,00 Euro
Traktoranhänger klein 6,00 Euro (wie bisher)
Traktoranhänger groß 8,00 Euro
Lkw bis 3,5 t 6,00 Euro (wie bisher)
Lkw bis 7,5 t 8,00 Euro
Lkw über 7,5 t 10,00 Euro
Lkw-Anhänger zusätzlich (klein) 4,00 Euro
Lkw-Anhänger zusätzlich (groß) 6,00 Euro
Die Anlieferung von Grünabfällen für gewerbliche Unternehmen ist nicht erlaubt.
Wir appellieren an alle Gartenbesitzer, die vorhandenen Sammelsysteme an den Hausgrundstücken durch die Biotonne und die jährliche Schredderaktion vor Ort zu nutzen bzw. einen Komposthaufen im eigenen Garten zu betreiben.
Damit entlasten Sie den gemeindlichen Haushalt und sparen selbst Gebühren. Wir weisen darauf hin, dass die Entsorgung von Grünabfällen in Wald, Feld und Flur verboten ist. Zuwiderhandlungen müssen deshalb zur Anzeige gebracht werden.
Bild zur Meldung: Grünabfallsammelplatz - Änderung der Gebühren und Annahmebedingungen ab 1. Juli 2017