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Neuregelung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührensatzung

Flieden, den 21.06.2017

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

die Friedhofsordnung der Gemeinde Flieden wurde zuletzt in 2008 geändert. Seitdem wurde aus der Bevölkerung immer wieder der Wunsch nach Veränderung und Öffnung der Reglungen und Angebote auf den gemeindlichen Friedhöfen geäußert. Auch die gemeindlichen Gremien haben sich mit dem Veränderungs- bedarf befasst und zunächst eine Kommission und dann eine Neufassung der der Satzung auf den Weg gebracht.

 

Bei allen geführten Diskussionen wurden die Herausforderungen für eine sinnvolle Anpassung der Friedhofssatzung schnell deutlich. Einerseits besteht heute eine Fülle von Möglichkeiten für die Anlage von Gräbern und Bestattungsplätzen. Andererseits gilt es, die Friedhöfe als würdige Orte für die letzte Ruhestätte und das Andenken an unsere Verstorbenen zu erhalten, was letztlich in der Gestaltung der Anlagen, der Gräber und der Grabmale seinen Ausdruck findet. Der Spagat zwischen neuen Akzenten und der Bewahrung einer zugrunde liegenden Friedhofskultur kann aber nur gelingen, wenn den Friedhöfen als gemeinschaftlich genutzten Anlagen eine geregelte Ordnung gegeben ist.

 

Unter diesen Rahmenbedingungen hat die Gemeindevertretung eine neue Friedhofsordnung beschlossen die hinsichtlich zusätzlicher Bestattungsformen geöffnet wurde und das Angebot an Grabstätten erweitert. Gleichwohl konnte nicht allen geäußerten Wünschen Rechnung getragen werden, da einerseits die dafür erforderlichen Flächen auf den meisten Friedhöfen nicht zur Verfügung stehen, andererseits aber auch ein angemessenes Gesamtbild der Anlagen nicht mehr zu verwirklichen ist.

 

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung von Reihengräbern für Erdbestattungen als Rasengräber auf allen Friedhöfen (§ 13, § 17, § 26). Zusätzlich wird es auf dem Friedhof in Flieden auch die Möglichkeit für Urnenreihengräber als Rasengräber geben (§ 13, § 21). Als Alternative zu Rasengräbern wird es künftig auf allen Friedhöfen die Möglichkeit geben, sog. pflegefreie Reihengräber anzulegen (§ 13, § 17 Abs. 6, § 23). Dabei handelt es sich um Reihengräber, die für die Hinterbliebenen keinen Pflegeaufwand erzeugen, da die Bepflanzung und Pflege durch ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen übernommen wird. Diese Möglichkeit gab es in der Vergangenheit bereits auf dem Friedhof in Flieden; mit Inkrafttreten der Satzung ist dies auf allen Friedhöfen möglich.

 

Als weitere neue Bestattungsform soll auf dem Friedhof in Flieden ein sogenannter Memoriamgarten angelegt werden, eine gestaltete und gärtnerisch betreute Gemeinschaftsgrabanlage ohne Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen (§ 30).

 

Mit der Neufassung der Friedhofssatzung ist zukünftig satzungsgemäß die teilweise Belegung (max. 50%) von Grabflächen mit Kies unter bestimmten Bedingungen zulässig (§ 34 Abs. 1, § 36 Abs. 1). In der Vergangenheit war dies nur nach vorheriger Ausnahmegenehmigung möglich. Bereits heute sind – satzungswidrig – zahlreiche Grabflächen – teilweise vollständig – mit Kies belegt. Wo dies über das nun zulässige Maß erfolgt ist, wird die Aufforderung ergehen, nach einer angemessenen Übergangsfrist die Regelungen der Satzung einzuhalten.

 

Nachdem die neue Friedhofsordnung beschlossen ist, wurden die Vorbereitungen zur Schaffung der neuen Bestattungsformen begonnen. Wir bitten gleichzeitig um Verständnis, dass insbesondere direkt nach Inkrafttreten der Satzung am 01.07.2017 noch nicht alle neu vorgesehenen Grabarten auf den vorgesehenen Friedhöfen unmittelbar bereitgestellt werden können, da die dafür erforderlichen Grabfelder erst angelegt werden müssen. Es ist unser Ziel, schnellstmöglich die Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Ab sofort verfügbar sind jedoch pflegefreie Reihengräber auf allen Friedhöfen.

 

Mit der Neufassung der Friedhofsordnung wurden auch die Gebühren neu kalkuliert und festgesetzt. Dabei war es ein ausdrücklicher Wunsch der Gemeindevertretung, eine höhere Kostendeckung durch die Bestattungsgebühren zu erreichen und damit verbunden weniger allgemeine Steuergelder für die Unterhaltung der Friedhöfe bereitzustellen.

 

Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührensatzung wird im Fliedener Wochenblatt vom 23.06.2017 bekanntgemacht. Gleichzeitig stehen die SAtzungstexten unten zum Download bereit.

 

Ihr

Christian Henkel
Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Neuregelung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührensatzung