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Überhängende Bäume und Sträucher

Flieden, den 08.07.2020

Gehwege von Überhang und Überwuchs freihalten!


Überhängende Äste, Sträucher und Überwuchs von Gräsern auf Gehwegen und Straßen sind gerade in den Sommermonaten immer wieder ein Ärgernis. Vor allem Mütter mit Kinderwagen und kleinen Kindern sowie Senioren mit Rollator oder Rollstuhl sind des Öfteren gezwungen den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehweges nicht zulassen.

 

Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Fuß- und Gehwege in voller Breite dem Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen müssen.

 

Bitte schneiden Sie Ihre Sträucher, Hecken und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück. Im Bereich eines Gehweges muss dies bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m erfolgen. Sorgen Sie vor allem durch ständigen Rückschnitt auch dafür, dass Beeinträchtigungen der genannten Art im nächsten Jahr gar nicht erst entstehen können.

 

In Straßen, in welchen sich keine Gehwege befinden, muss der Überhang bis zu einer lichten Höhe von 4,50 m von jeglichem Bewuchs zurückgeschnitten werden.

 

Das Schnittgut kann entweder am Grünablageplatz, in der Verlängerung „Alte Straße“, Richtung „Leide“ (gegen eine kleine Gebühr) von März – November, samstags von 12:00 Uhr – 15:00 Uhr abgegeben werden, oder aber Sie melden sich zu der im Oktober jeden Jahres (den genauen Termin können Sie dem aktuellen Abfallkalender entnehmen) stattfindenden „Schredderaktion“ unter Tel.: 06655/796-308 an.

 

Ungeachtet der gesetzlichen Pflichten von Grundstückseigentümer zum Freihalten der Bürgersteige, bitten wir die betroffenen Eigentümer im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders den notwenigen Rückschnitt umgehend vorzunehmen.

 

Ihr Ordnungsamt

 

Bild zur Meldung: Überhängende Hecke bzw. Baum