Erläuterungen zum Winterdienst

Flieden, den 13.01.2021

Sobald die erste dichte Schneedecke die Straßen und Wege im Gemeindegebiet Flieden bedeckt, gehen vermehrt Anfragen und Beschwerden beim Ordnungsamt ein.

Wir möchten Ihnen hiermit einige Erläuterungen zur Organisation des gemeindlichen Winterdienstes geben, um damit evtl. auftretende Fragen vorab zu klären:

 

Es wird sich beschwert, dass der Räumdienst den Schnee auf den Gehweg räumt, obwohl dieser gerade erst von Schnee und Eis durch die Anlieger befreit wurde:

Wer, entgegen den veröffentlichten Regelungen, abgetragenen Schnee und Eis vom Gehweg oder vom eigenen Grundstück auf die öffentlichen Verkehrsflächen (Fahrbahn) bringt, muss damit rechnen, dass der Räumdienst diesen wieder auf den Gehweg zurück drängt.

Zudem ist jeder Anlieger verpflichtet – sofern zumutbar - den Schnee außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums zu lagern und Straßeneinläufe freizuhalten, damit bei Tauwetter das Wasser nicht auf der Straße steht und es somit wieder zu Eisbildung kommt.

 

Wir erhalten immer wieder Anfragen, ob der Schnee auch mal auf die andere Straßenseite geschoben werden kann:

Die Winterdienstleister der Gemeinde Flieden sind jedes Jahr bemüht, so viel Schnee wie möglich außerhalb der Wohnstraßen abzulagern, dies ist aber nicht überall möglich. So kommt es immer wieder dazu, dass auch in Anliegerstraße einseitig mehr Schnee als auf der anderen Seite liegt. Auch das Einfahrten zugeschoben werden, lässt sich leider nicht vermeiden, da der Schnee links und rechts vom Schneeschild weggedrückt wird. Wenn die Straße befahrbar sein soll, muss der Schnee irgendwo abgelagert werden.

 

Bei größerem Schneefall bekommen wir regelmäßig Anrufe, warum die eigene Straße noch nicht geräumt ist:

Die Straßen sind von der Gemeinde Flieden in Prioritäten eingeteilt worden. So werden in der Priorität 1 alle Steigungsstrecken, Gewerbegebiete und Busstrecken geschoben und erst dann, wenn dies in allen Ortsteilen erledigt ist, wird sofern erforderlich die Priorität 2 in Angriff genommen, hier handelt es sich um alle weiteren Anliegerstraßen.

Die Winterdienstleister sind bei starkem Schneefall oftmals bereits seit abends unterwegs und versuchen über Nacht die Straßen für den Verkehr freizuhalten, so kann es sein, dass manche Straßen nachts geschoben werden und je nach Schneemenge morgens wieder zugeschneit sind. Die Fahrer sind aber auf jeden Fall unterwegs. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass aufgrund der Höhenunterschiede im Gemeindegebiet Flieden es unumgänglich ist, dass in den Ortsteilen begonnen werden muss, die am höchsten liegen. Das bedeutet, dass die Winterdienstleister sich von oben (Buchenrod und Stork) nach unten (Flieden) arbeiten.

 

Wenn Sie Beschwerden oder Hinweise über den Winterdienst haben, melden Sie sich bitte immer im Rathaus und nicht bei den Firmen. Es kann sich nur was ändern, wenn wir darüber Bescheid wissen. Und bitte halten Sie auf gar keinen Fall die Fahrer an, in dem Sie vor den Schneepflug treten, dies kann zu gefährlichen Situationen führen. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass auch ein Schneepflug ins Rutschen kommen kann. Außerdem kostet das den Fahrer wieder Zeit, in der er bereits weitere Straßen räumen könnte. Die Gemeinde bespricht alles mit den Firmen um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

 

Das Ordnungsamt ist wie folgt zu erreichen:

Frau Sämann, Tel.: 06655/796-213, E-Mail:

Frau Gehlert, Tel.: 06655/796–210, E-Mail: 

Frau Gerhardt, Tel.: 06655/796–214, E-Mail: 

 

Hinweis: Um die Straßen für die Bürger freizuhalten steht das Ordnungsamt mit den Winterdienstleistern rund um die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen - bezüglich des Einsatzes in Verbindung.

 

Wir hoffen, dass wir mit unseren Erläuterungen ein paar Fragen klären konnten und somit der Winterdienst weiter reibungslos ablaufen kann.

 

Ihr Ordnungsamt

 

Bild zur Meldung: Erläuterungen zum Winterdienst