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Europawahl 2019

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

 

Die nächste Europawahl findet am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt.

Wahlberechtigt zur Europawahl sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

 

Wahlbekanntmachung

 

Weitere Informationen zur Europawahl finden ebenfalls auf der Seite des Bundeswahlleiters

sowie auf der Seite "Wahlen in Hessen".

 

 

Information für Unionsbürger

 

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

 

 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts

 

bis spätestens zum 5. Mai 2019 (Sonntag)

 

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!

 

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html.oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.