Europawahl 2024

Das Europäische Parlament ist die Vertretung der Völker und Menschen in Europa. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

 

Die nächste Europawahl findet am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt.

Wahlberechtigt zur Europawahl sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind.

 

Weitere Informationen zur Europawahl finden ebenfalls auf der Seite des Bundeswahlleiters.

 

Ab 29. April 2024 besteht die Möglichkeit zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Eine Beantragung kann ab diesem Tag persönlich oder über die Wahlbenachrichtigungen (Zustellung bis spätestens 19.05.2024) oder online erfolgen. 

Die Online-Beantragung ist möglich bis Mittwoch, 5. Juni, 23.59 Uhr.

 

 

Information für Unionsbürger

 

Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

 

 

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

 

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts

 

bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)

 

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!

 

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie hier oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.