Sperrmüll mit Altholz

Jeder Haushalt kann zweimal pro Jahr die Sperrmüllsammlung im Rahmen der vorgegebenen Bedingungen gebührenfrei nutzen. 

                                            Die Abfuhr erfolgt „auf Abruf“!

Ähnlich wie bei alten Elektrogeräten melden Sie bei einer zentralen Stelle, welche Gegenstände im Einzelnen entsorgt werden sollen. Dies ermöglicht eine bessere Beratung, welche Gegenstände und Mengen entsorgt werden können. So können Entsorgungstouren besser geplant und missbräuchliche Nutzungen und Verschmutzungen durch Sperrmüllsammler oder nicht abgefahrene Gegenstände verringert werden.

Es werden nur haushaltübliche Mengen bei der Sperrmüllabfuhr entsorgt (max. 4 - 5 m3 pro Haushalt). Zur Entsorgung größerer Mengen müssen Sie ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen beauftragen. (2 m3  entsprechen in etwa einer Couchgarnitur und einem Schrank.)

Wann wird mein Sperrmüll abgeholt?
Bei der Anmeldung oder kurze Zeit später erhalten Sie den für Sie vorgesehenen Abfuhrtermin. Je nach Nutzung des neuen Systems wird der angemeldete Sperrmüll meist innerhalb von 4 bis 6 Wochen abgeholt. Keinesfalls dauert die Abholung länger als 3 Monate. (Gegenüber dem bisherigen Entsorgungsintervall von einem halben Jahr ist die Wartezeit so deutlich kürzer.)

Wie melde ich Entsorgungsbedarf?
Bestehenden Entsorgungsbedarf können Sie  telefonisch oder online anmelden. 

                                        Sperrmüll-Telefon 
                                          06 61 / 6006-7878
                                          Online                          

Folgende Abfälle nicht abgefahren:

  • Abfälle aus Geschäfts-/Gewerbebetrieben

  • größere als haushaltsübliche Mengen (höchstens 4 - 5 m3 pro Haushalt), z.B. aus

  • umfangreichen Hausentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen.

  • Abfälle aus Umbau-, Bau- und Renovierungsmaßnahmen. Zur Entsorgung größerer Mengen müssen Sie ein Entsorgungsunternehmen beauftragen.Kleinere Mengen können Sie über den Wertstoffhof entsorgen (gegen Gebühr).

 

  Trennen Sie hierzu bitte die Abfälle wie folgt:

 

  • mineralischen Bauschutt (Steine, Ziegel, Fliesen, Beton, Estrich, Waschbecken

  • und Toilettenschüssel aus Keramik u.ä.) Baurestabfälle (abgelöste Tapeten, alte Fußbodenbeläge, verschmutzte Baufolien, u.ä.) Bau- und Außenhölzer (Die meisten dieser Hölzer (insbes. mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer wie Zäune, Fenster, Türen, Balkongeländer u.ä. sowie imprägnierte Hölzer wie Dachlatten/ -sparren aber auch Gartenmöbel und Gartenspielgeräte oder Kleintierställe aus Holz) sind  “gefährliche Abfälle”. Weil sie gesondert entsorgt werden müssen, dürfen sie bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen werden.

  • elektrische und elektronische Geräte Großgeräte (Elektroherde, Kühl-/
    Gefriergeräte, Wasch-/Spülmaschine,Trockner, Fernsehgeräte, Monitore u.ä.) können Sie zur  Abholung bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung anmelden. Kleingeräte können Sie am Wertstoffhof abgeben.

  • Autoteile und Altreifen

  • Schadstoffe und gefährliche Abfälle (Farben, Chemikalien, Batterien, Nachtspeicheröfen u.ä.)

  • Kleinteile, die (nach zumutbarer Zerkleinerung) in die Müll-Tonne passen wie Kleiderbügel, Schuhe, Handtaschen, Geschirr u.ä. (auch nicht wenn sie in Säcken oder Kisten bereitgestellt sind).

  • übelriechende oder ekelerregende Abfälle

  • verwertbare Abfälle, für die gesonderte Entsorgungsmöglichkeiten  angeboten werden, wie Papier, Pappe, Kartons, Grünabfälle, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt Altmetalle (Fahrrad, Heizkörper)


Zum Sperrmüll gehören nur Abfälle aus Privathaushalten, die wegen ihrer Ausmaße oder ihres Gewichts nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne passen und nicht fest mit dem Gebäude verbunden waren. Es handelt sich beim Sperrmüll im Wesentlichen um Möbel und größere Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenstände, die man üblicherweise bei einem Umzug mitnehmen würde. Einzelne Gegenstände dürfen nicht länger als zwei Meter, nicht breiter als einen Meter und nicht schwerer als 50 kg sein.

Wie bei der bisherigen Straßensammlung werden auch bei dem neuen Abrufsystem verwertbare Holzmöbel von einem eigenen Fahrzeug abgefahren.

Sie erleichtern die Abfuhr, wenn Sie Holzmöbel (z. B. unbehandelte, lackierte, beschichtete Möbel aus Massivholz oder Holzfurnier wie Tische, Stühle, Schränke, Bänke, Bettgestelle, Holzregale u.ä.) getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitstellen.

Hinweis: Wegen unterschiedlicher Fahrzeugauslastung können zeitliche Verzögerungen zwischen den Abfuhren von Altholz und Sperrmüll entstehen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise, um die Sperrmüllabfuhr reibungslos abzuwickeln und niemanden mehr als nötig zu belasten:

 

  • Stellen Sie den Sperrmüll nur am Rand des Gehwegs bereit (wenn kein Gehweg vorhanden ist, am äußersten rechten Fahrbahnrand)!

  • Stellen Sie keinesfalls Sperrmüll an anderen Grundstücken ab!

  • Stellen Sie Sperrmüll frühestens ab 18.00 Uhr am Vorabend des Abfuhrtages bereit !

  • Reinigen Sie unverzüglich nach der Sperrmüllabfuhr (in jedem Fall noch am Abfuhrtag ) die Bereitstellungsfläche und entfernen Sie Gegenstände, die nicht abgefahren wurden!