Personalausweise


Allgemeine Informationen

Ihr persönliches Erscheinen bei der Antragstellung ist notwendig. 

Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen wir:

 

Seit dem 01.11.2007 ist es möglich, Personalausweise bereits ab dem 12. Lebensjahr (nicht wie bisher 16. Lebensjahr) zu beantragen. Hierbei ist zu beachten, dass für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine schriftliche Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile erforderlich ist. Dieses Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Flieden.

 

Der ausgestellte Ausweis kann persönlich oder unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht von einer anderen Person abgeholt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ca. 3 Wochen, vor Beginn der Reisezeit und der Schulferien kann es bis zu 4 Wochen dauern.

Gültigkeitsdauer: 
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre.

Personalausweise werden für alle Personen mit Hauptwohnsitz in Flieden vom Bürgerbüro ausgestellt.

Gebühren
bis einschließlich 23. Lebensjahr:      22,80 €
ab 24. Lebensjahr:                          37,00 €

Das Bürgerbüro stellt ebenfalls vorläufige, maschinenlesbare Personalausweise aus, wenn diese benötigt werden. Sie werden in Verbindung mit einem endgültigen Personalausweis beantragt. Die Gebühr ist wie folgt:

vorläufiger Personalausweis (maschinenlesbar): 10,00 €

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 36
36103 Flieden

Tina Gehlert
Telefon (06655) 796-210, -123
Telefax (06655) 796-351

Regina Sievers
Telefon (06655) 796-122
Telefax (06655) 796-351

Andrea Mannel
Telefon (06655) 796-121
Telefax (06655) 796-351