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Beflaggung an öffentlichen Gebäuden


Allgemeine Informationen

Wann und wie öffentliche Gebäude in Deutschland zu beflaggen sind, ist im "Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude" vom 27. April 1993 geregelt. Die Beflaggung für Hessen ist in der Beflaggungsverordnung der Bundesländer geregelt.

27. Januar Halbmast - Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
1. Mai Tag der Arbeit
9. MaiEuropatag: Jahrestag der Gründung des Europarates am      
5. Mai 1949
23. MaiJahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes am          
23. Mai 1949
17. JuniJahrestag des Volksaufstandes in der ehem. DDR am      
17. Juni 1953
20. Juli Jahrestag des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944 und Gedenken an den Deutschen Wiederstand gegen das 
NS-Regime.
1. Sonntag im SeptemberTag der Heimat (es sei denn, vom Hess. Ministerium des Innern und für Sport  wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)
3. OktoberTag der Deutschen Einheit, anlässlich der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990
2. Sonntag vor dem 1. AdventHalbmast - Volkstrauertag: Zur Erinnerung an die Opfer der Weltkriege und des Nationalsozialismus seit 1952
1. DezemberJahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen
am jeweiligen TagWahlen

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Hauptstr. 36
36103 Flieden