Urkunden zum Personenstand


Rechtsgrundlagen

Welche Personenstandsurkunde wofür ?
Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um z.B. heiraten zu können, eine Erbangelegenheit zu regeln, Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen zu erhalten. Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt:

 

Wo sind die Urkunden zu erhalten ?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z. B. beim Standesamt des Geburtsortes.

Datenschutz
Die Personenstandsregister enthalten sehr persönliche Daten. Teilweise bestehen auch gesetzliche Offenbarungsverbote (z. B. bei Adoptionen). Nach § 61 des Personenstandsgesetzes kann die Erteilung von Auskünften bzw. die Ausstellung von Urkunden nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren (Eltern, Großeltern) und Abkömmlingen (Kinder, Enkel).

Andere Personen (auch Verwandte in der Seitenlinie, z. B. Geschwister) können nur dann eine Personenstandsurkunde verlangen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen. 
   

Gebühren:

Geburts-, Ehe,- Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunde =12,00€
jede weitere der o. g. Urkunden = 6,00 €


Ansprechpartner

Standesamt
Hauptstr. 36
36103 Flieden

Heidrun Wieber
Telefon (06655) 796-126
Telefax (06655) 796-351