Friedhöfe

Die Friedhofsverwaltung in der Gemeinde Flieden beim Standesamt angesiedelt, dort werden Sie in allen Friedhofs- und Grabangelegenheiten beraten. Regelungen und Vorschriften zu Bestattungen und zur Nutzung der Friedhöfe und deren Einrichtungen regelt die gemeindliche Friedhofsordnung.

Auf den Friedhöfen sind  verschiedene Bestattungsformen möglich. 

Für die Errichtung von Grabmalen ist die vorherige Genehmigung der Gemeinde erforderlich. Der Antrag wird meist vom beauftragten Steinmetzbetrieb gestellt. 


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