Wichtige Informationen zu Ihrem Abgabenbescheid 2025
Wie hoch sind die Hebesätze für die Grundsteuer 2025?
Mit Beginn des Jahres 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft und die Gemeinde Flieden hat die Hebesätze entsprechend gesenkt und veröffentlicht. Die Gemeindevertretung hat die neuen Sätze von 410 Prozent auf 320 Prozent für die Grundsteuer A sowie von 410 Prozent auf 320 Prozent für die Grundsteuer B festgelegt. Dies entspricht einer Senkung von 20 %.
Muss ich in 2025 mehr oder weniger Grundsteuer als bisher zahlen?
Bei der Neufestsetzung kommt es zu Verschiebungen: Manche steuerpflichtigen Personen werden künftig mehr und andere weniger Grundsteuer zahlen als bisher. Die neuen Hebesätze können nicht mit denen anderer Kommunen verglichen werden, da sie auf unterschiedlichen Bodenrichtwerten und örtlichen Verhältnissen basieren.
Warum gibt es die Grundsteuerreform?
Die bisherige Grundsteuer basiert auf Einheitswerten, die seit 1964 unverändert waren. Die Anpassung war notwendig, weil sich die Werteverhältnisse seitdem stark verändert haben. Infolgedessen erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der veralteten Werte als verfassungswidrig.
Beispielrechnung
Nachfolgende Grafik zeigt eine Beispielrechnung wie der neue Grundsteuerwert gemäß dem Hessischen Grundsteuergesetz ermittelt wurde:
Kann ich Widerspruch gegen den Abgabenbescheid einlegen?
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer kann beispielsweise bei einem im Bescheid falsch angegebenen Hebesatz oder eine falsche Übernahme des Messbetrags aus dem Grundsteuermessbescheid Widerspruch gegen den Abgabenbescheid der Gemeinde eingelegt werden. Diesen richten Sie bitte an Gemeinde Flieden, Hauptstraße 36, 36103 Flieden.
Sofern sich die Bedenken jedoch ausschließlich gegen die Höhe des Grundsteuerwerts oder Messbetrags richten, ist der Einspruch gegen den Messbescheid/Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt Fulda zielführend. Denn die Gemeinde ist bei Erlass des Grundsteuerbescheids an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids bzw. Grundsteuerwertbescheids gebunden. Das Finanzamt Fulda erreichen Sie unter Telefon (0661) 96100.
Ich habe ein Widerspruchsverfahren gegen den Messbescheid/Grundsteuerwertbescheid beim Finanzamt Fulda laufen, muss ich dann die Grundsteuer an die Gemeinde Flieden zahlen?
Sofern beim Finanzamt Fulda ein Widerspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid oder Messbescheid eingelegt wurde, entbindet dieser nicht von der Verpflichtung, die Grundsteuer an die Gemeinde zu bezahlen. Soweit ein Widerspruch beim Finanzamt Fulda erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid der Gemeinde automatisch geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.
Wer kann mir bei Fragen weiterhelfen?
Für Fragen, die die Gemeindeverwaltung Flieden betreffen, steht der Fachbereich Kämmerei zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung telefonisch unter (06655) 796-133 oder per E-Mail unter und persönlich zur Verfügung.
Flieden, im Januar 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Flieden