Vorbereitung der Planung für das Vorhaben L3141 - Ausbau der freien Strecke zwischen Rückers und Flieden / 2.BA - Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Flieden, den 10.10.2022


Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda

 

Hessen Mobil beabsichtigt in der Gemeinde Flieden das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom Januar 2023 bis zum Dezember 2023 Vorarbeiten durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Erhebungen zu verschiedenen Tierartengruppen. Im Zuge dessen werden u.a. temporäre Untersuchungsgegenstände verwendet, die ohne Beschädigung am Grundstück ausgelegt und wieder entfernt werden. Diese können beispielsweise Horchboxen, verschiedene Fang- und Nistkästen sowie künstliche Verstecke zur Erhebung der örtlichen Fauna umfassen.


Die betroffenen Grundstücke in der Gemarkung Flieden liegen im Untersuchungsraum und können der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden.


Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 32b Hessisches Straßengestz (HStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte
der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Regierungspräsidium Kassel auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei Hessen Mobil, Dezernat Q4, Wilhelmstraße 10, 65185 Wiesbaden, schriftlich oder zur
Niederschrift eingelegt werden.

Im Auftrag
gez. Wenzel

 

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