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Biberdämme am Magdloser Wasser werden entfernt: Maßnahmen zum Schutz der Infrastruktur und Gewährleistung des Hochwasserschutzes

Flieden, den 13.08.2024

Nach intensiven Beratungen zwischen der NABU Gruppe Flieden, Hessen Forst, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde und der Gemeinde Flieden wurde eine Ausnahmegenehmigung seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda erteilt, die es ermöglicht, Biberdämme im Magdloser Wasser zu entfernen. Konkret betrifft dies die Dämme zwischen dem Reitplatz und der Einmündung in das Kautzer Wasser.

 

Die Rückkehr des Bibers in unsere Region ist ein erfreuliches Zeichen für den Erfolg der Naturschutzmaßnahmen, doch führt die zunehmende Verbreitung des Tieres auch zu Konflikten mit urbaner Infrastruktur. In einigen Fällen überschneiden sich die Lebensräume der Biber mit Bereichen, in denen der Schutz von Trinkwasser und die Sicherstellung eines ungehinderten Wasserabflusses von zentraler Bedeutung sind. Betroffen sind auch Brückenbereiche, deren Zufluss und Abfluss nicht durch angespülte Sedimente eingeschränkt werden dürfen.

 

Um Schäden an der Infrastruktur zu vermeiden und den Hochwasserschutz zu gewährleisten, ist es notwendig, in den Biberlebensraum am Magdloser Wasser in der Ortslage von Flieden einzugreifen. In einem ersten Schritt sollen Biberdämme entnommen werden. In einem zweiten Schritt müssen die Sedimentanlandungen, die sich im Gewässer angesammelt haben, entfernt werden. Dies erfolgt nach weiteren Abstimmungen zu einem späteren Zeitpunkt, um den Hochwasserschutz wiederherzustellen.

 

Die Gemeinde Flieden und der NABU betonen jedoch, dass diese Maßnahmen gezielt und in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde sowie Hessen Forst durchgeführt werden.
Das eigenmächtige Entfernen von Biberdämmen bleibt weiterhin strengstens untersagt.

 

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese notwendigen Eingriffe und versichern, dass alle Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Naturschutz erfolgen und der Sicherheit der Bevölkerung dienen.