Für mehr Sicherheit auf den Gehwegen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Städte und Gemeinden müssen effektiver gegen Gehwegparker vorgehen. Ein Urteil vom Juni 2024 besagt, dass bei diesem sensiblen Thema die Straßenverkehrsordnung durchgesetzt werden muss. Diese sieht vor, dass das Parken auf Gehwegen verboten ist. Darunter zählt auch das sogenannte aufgesetzte Parken – also wenn lediglich zwei Reifen auf dem Bürgersteig stehen. Ausnahmen gibt es nur, wenn Verkehrsschilder etwas anderes regeln.
Die Ordnungspolizei der Gemeinde Flieden kontrolliert deshalb schon seit einiger Zeit vermehrt die Bürgersteige in Flieden und seinen Ortsteilen. „Der Gehweg ist ein Schutzraum für die Fußgänger. Hier müssen sie sich sicher bewegen können. Wer dort unerlaubt sein Auto abstellt, hat mit einem Bußgeld zu rechnen“, sagt Bürgermeister Christopher Gärtner. „Uns ist vor allem wichtig, dass unsere Kinder sicher zur Schule kommen“, appelliert er weiter. Das wird schwierig, wenn der Bürgersteig durch ein parkendes Auto so blockiert wird, dass die Kinder sogar die Straßenseite wechseln müssen. Und auch ältere Menschen, die mit ihrem Rollator unterwegs sind, Rollstuhlfahrer oder Eltern mit Kinderwagen sollen ausreichend Platz auf dem Gehweg haben und dürfen nicht durch dort parkende Fahrzeuge gefährdet werden. Hier gibt es klare gesetzliche Regeln, an die sich alle zu halten haben. Das Gewohnheitsrecht, das in manch anderen Angelegenheit eine Rolle spielt, beugt sich der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Wir dürfen also alle Bürgerinnen und Bürger bitten, ihren Parkplatz mit Bedacht auszuwählen. Denn nur so ist es möglich, Flieden für alle sicherer zu machen.
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