Ortsbeiräte

Die Gemeinde Flieden setzt sich aus neun Ortsteilen zusammen. 

In jedem Ortsteil wird ein Ortsbeirat gewählt, mit dem Ortsvorsteher als Vorsitzenden. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der Ortsbeiratsmitglieder gewählt. Die Wahl der Ortsbeiräte erfolgt gleichzeitig mit den Wahlen zur Gemeindevertretung durch die Wahlberechtigten des jeweiligen Ortsteiles. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre. Die Größe der einzelnen Ortsbeiräte wird in der Hauptsatzung der Gemeinde Flieden festgelegt. 

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Weitere Aufgaben können dem Ortsbeirat widerruflich von der Gemeindevertretung übertragen werden.