Kommunalwahl 2026
Kommunalwahl 2026
Am 15. März 2026 finden in Hessen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In Flieden werden dabei folgende Gremien neu gewählt:
- Gemeindevertretung
- Neun Ortsbeiräte
- Kreistag
Hinweise zur Briefwahl
Für die bevorstehenden Kommunalwahlen können Sie ab sofort bis Dienstag, 10.03.2026 um 23:59 Uhr online Briefwahlunterlagen beantragen, persönlich ist die Abholung bis Freitag, 13.03.2026, 13.00 Uhr möglich.
Es gibt keine Garantie für mögliche Postlaufzeiten. Insbesondere beim Versand ins Ausland kann es zu längeren Versandzeiten kommen. Deshalb können Sie alternativ Ihre Briefwahlunterlagen im Rathaus abholen und ggf. gleich vor Ort wählen.
Die von Ihnen zurückzugebenden Wahlbriefe müssen bis zum 15.03.2026, 18:00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Flieden eingegangen sein. Bei späterem Eingang werden die Wahlbriefe bei der Auszählung nicht berücksichtigt!
Sollten Sie bis zum 23.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, so wenden Sie sich bitte an folgende Stelle: wahlen@flieden.de oder an einen der genannten Kontakte.
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Januar 2026 über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Gemeindewahl und die Ortsbeiratswahlen am 15. März 2026 entschieden.
Alle Wahlvorschläge lagen fristgerecht vor und haben die wahlrechtlichen Anforderungen erfüllt. Die Auflistung aller Kandidaten finden Sie in der "Bekanntmachung der Wahlvorschläge".
Musterstimmzettel
Informationen zum Wahlsystem (Kumulieren und Panaschieren)
Jede Wählerin und jeder Wähler hat in diesem System so viele Stimmen wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu vergeben sind. Die Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber, auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Panaschieren), vergeben werden. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.
Wieviele Stimmen kann ich vergeben?
Sie haben für jede der verschiedenen Kommunalwahlen so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter zur wählen sind, so stehen Ihnen z. B. für die Wahl der Gemeindevertretung Flieden mit 25 Sitzen 25 Stimmen zur Verfügung.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Der Stimmzettel enthält zu jedem Wahlvorschlag (Liste) den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe und die dazugehörige Listennummer. Darüber hinaus werden für jede Liste höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt, wie Sitze zu vergeben sind. Hat eine Partei oder Wählergruppe weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt, als Sitze zu vergeben sind, dann werden für diese Liste nur die von der Partei aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt.
Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?
Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; das nennt man "Panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man "Kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei die mögliche Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.
Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?
NEIN. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile ankreuzen.
Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.
Sind danach noch nicht alle zur Verfügung stehenden Stimmen aufgeteilt, etwa weil auf einer Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten solange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.
Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?
JA. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.
Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugutekommen. Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält - bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.
Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?
JA. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste gekennzeichnet haben, können Sie einzelne Namen aus der Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten.
Kann ich die verschiedenen Stimmabgabemöglichkeiten auch miteinander kombinieren?
JA. Sie können Einzelstimmen an Bewerberinnen und Bewerber - auch in unterschiedlichen Listen – vergeben und ihnen dabei zwei oder drei Stimmen geben und gleichzeitig eine Liste in der Kopfleiste ankreuzen und einzelne Namen aus der angekreuzten Liste streichen.
Stimmzettel mit nur einem Wahlvorschlag
Liegt in einem Wahlbezirk nur Wahlvorschlag vor, können Sie alle Stimmen an verschiedene Bewerberinnen und Bewerber vergeben und dabei jeder Person auf dem Stimmzettel bis zu drei Stimmen geben. Ebenso sind Sie sind berechtigt, die auf dem Stimmzettel aufgeführten Personen Kandidaten zu streichen.
Was passiert, wenn ich zwei Listen ankreuze?
Tun Sie es bitte nicht! Ihre Stimmabgabe ist in diesem Fall nämlich ungültig!
Haben Sie noch Fragen?
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Flieden, ioder im Themenportal Wahlen im Internet unter Kommunalwahl
Informationen für Parteien und Wählergruppen
Parteien und Wählergruppen können bereits jetzt mit der Aufstellung ihrer Wahlvorschläge beginnen.
Die für die Einreichung notwendigen Vordrucke finden Sie nachfolgend zum Download:
- Vordruckmuster Nr. 6 – Wahlvorschlag
- Vordruckmuster Nr. 6 – Ergänzungsblatt
- Vordruckmuster Nr. 8 – Bescheinigung des Wahlrechts
- Vordruckmuster Nr. 9 – Zustimmungserklärung
- Vordruckmuster Nr. 10 – Bescheinigung der Wählbarkeit
- Vordruckmuster Nr. 11 – Niederschrift der Versammlung
- Vordruckmuster Nr. 11 – Ergänzungsblatt
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Vordrucke Nr. 9 und 10 auf der letzten Seite jeweils Informationen zum Datenschutz aufweisen und hier zwingend Angaben
durch die Partei / Wählergruppe einzutragen sind.
Formblatt für Unterstützungsunterschriften
Das Formblatt kann kostenfrei beim Wahlbüro angefordert werden und wird in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Für Parteien und Wählergruppen gilt:
Bei der Anforderung sind Name und Kontaktdaten der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese anzugeben. Weiterhin ist die Bewerberaufstellung in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung zu bestätigen.
Einreichungsfrist
Die Wahlvorschläge sind spätestens bis Montag, 05.01.2026, 18:00 Uhr schriftlich bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Flieden einzureichen.
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Heiligabend, an den Weihnachtstagen und an Silvester sowie an den folgenden Tagen geschlossen:
Montag, 29.12.2025
Dienstag, 30.12.2025
Freitag, 02.01.2026
Da die Parteien/Wählergruppen für die Kommunalwahl bis zum 5. Januar 2026 alle erforderlichen Unterlagen einreichen müssen, bietet die Gemeindeverwaltung hierzu an folgenden Tagen Sonderöffnungszeiten an:
Montag, 29. Dezember 2025, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, 30. Dezember 2025, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag, 02. Januar 2026, 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Während dieser Öffnungszeiten besteht für die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit zur Abgabe der Wahlunterlagen bzw. zur Bescheinigung des Wahlrechts auf den Formblättern von Unterstützungsunterschriften sowie zur Bescheinigung der Wählbarkeit. Eine vorherige Terminvereinbarung unter Mail: a.moeller@flieden.de wird empfohlen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anderweitige behördliche Dienstleistungen (z. B. Beantragung von Ausweisen etc.) nicht möglich sind.
