Bundestagswahl 2025
Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
Deutsche im Ausland (sog. Auslandsdeutsche) ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben die Möglichkeit zu wählen.
Sie müssen vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung ist das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag ist in der Gemeinde zu stellen, in der die Person vor deren Fortzug gemeldet war.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bekanntmachung: Einsicht ins Wählerverzeichnis
Es besteht die Möglichkeit zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Eine Beantragung ist persönlich oder über die Wahlbenachrichtigungen möglich.
Die Beantragung kann online erfolgen.
Ab dem 10. Februar erfolgte der Versand der Briefwahlunterlagen; ab diesem Zeitpunkt ist ebenfalls eine persönliche Abholung der Unterlagen im Bürgerbüro möglich. Sie können auch direkt vor Ort wählen.
Die Online-Beantragung ist möglich bis Dienstag, 18. Februar 2025, 23.59 Uhr.
Bitte beachten Sie für die Rücksendung die Postlaufzeit, ggfs. bringen Sie die Unterlagen persönlich ins Rathaus zurück.