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Straßenlampe defekt?
Sollte einmal eine Straßenlampe defekt sein, bitte melden Sie sich bei der Rhönenergie unter: Straßenleuchten-Hotline: 0800 0661 300 (gebührenfrei)
oder über die Online-Störungsannahmen Straßenbeleuchtung
Mit einem Klick können Sie die defekte Lampe in einer Karte markieren.
Tagespflege / Kurzzeitpflege
Alten- und Seniorenheim St. Katharina
Tierschutz
Bei Fragen zum Tierschutz können Sie sich gerne an unseren örtlichen Tierschutzverein wenden:
Tierschutzverein Fliedetal e.V.
"Wir tun was"
1. Vorsitzender Oliver Reiling
Romanus-Schad-Str. 6
36103 Flieden - Döngesmühle
Telefon: +49 (0171) 85 87 169
Telefax: +49 (06655) 90 04 217
E-Mail:
Web: www.tierschutzverein-flieden.de
Facebook: www.facebook.com/TSVFliedetal
Ebenfalls können Sie sich an das für Flieden zuständige Tierheim Fulda-Hünfeld e. V., Tel.: 0661/607413, www.tierheim-fulda.de wenden.
Verbraucherzentrale Hessen
Das Servicetelefon der Verbraucherzentrale Hessen erreichen Sie unter 01805/972010 ((0,14 €/Minuten aus dem Festnetz) www.verbraucher.de
Beratungsstelle in Fulda: Büro Karlstr. 2, 36037 Fulda,
Tel.: 0661/77453, Mail.:
Versorgungsamt Fulda
Washingtonallee 2, 36041 Fulda
Tel.: 0661/6207-0
Sprechtage in Ihrer Nähe
Schlüchtern, Haus des Handwerks, Krämerstr. 5
jeden 1. und 3. Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Dietz, Tel.: 06661/85-0 oder 06661/85214)
Veterinäramt
Zuständig für den Landkreis Fulda:
Veterinäramt Fulda
Tel.: 0661/6006-783, -791
Wasserwerk
Kontakt:
Telefon 06655/796-399
Bei Rohrbruch außerhalb der Dienstzeit Telefon 0661 / 299-0
Wespen-Problematik
Der richtige Umgang mit der Problematik „Wildbienen, Hummel, Hornissen und Wespen“
In den Sommermonaten tritt vermehrt das Problem mit Wespen- und Hornissennestern auf. In der Vergangenheit haben die Betroffenen entweder bei der Gemeinde oder der örtlichen Feuerwehr anrufen; teilweise wurden auch örtliche Imker um Rat gefragt.
In vielen Fällen hat diese Beratung nicht den geltenden Gesetzen entsprochen. Oft endete sie mit der Vernichtung der Hornissen-/Wespennester, was nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht zulässig war. Wespen, Wildbienen, Hummeln und Hornissen unterliegen aber diesem Gesetz wie folgt:
Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Um deren Nist-, Brut- Wohn- und Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören ist eine vernünftiger Grund nötig. Die Prüfung des Grundes obliegt der unteren Naturschutzbehörde.
Wildbienen, Hummeln und Hornissen unterliegen dem besonderen Schutz. Es ist somit grundsätzlich verboten diesen Tieren nachzustellen, deren Nist-, Brut- Wohn- und Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Für Tiere, die dem besonderen Schutz unterliegen, gibt es die Möglichkeit der Ausnahmegenehmigung von der unteren Naturschutzbehörde. Können die Hummel/Hornissen oder Wildbienen entfernt bzw. umgesiedelt werden, ist die Genehmigung kostenlos¸ müssen die Tiere getötet werden kostet der Bescheid eine Verwaltungsgebühr von derzeit 30,00 €.
Ein Grund für das Abtöten kann sich dadurch ergeben, wenn durch besondere Umstände eine Umsiedlung nicht möglich ist und sich das Nest im unmittelbaren Wohnbereich befindet.
Vor jeder Maßnahme ist es sinnvoll, sich zuerst mit einem sachkundigen Berater in Verbindung zu setzen. Daher hat die Naturschutzbehörde zwischenzeitlich ein für das Gebiet des Landkreises Fulda flächendeckendes Netz an ehrenamtlichen Beratern aufgebaut, die eine Beratung der Betroffenen vornehmen. Für die Gemeinde Flieden sind dies:
Harald Auth, Arzberg 15, 36103 Flieden, Tel.: 06655/3631
Wolfgang Lauer, Am Rausch 1, 36103 Flieden, Tel.: 06655/5558
Reinhard Schäfer, Mittelstr. 3, 36103 Flieden, Tel.: 06655/72645
Wildschadenschätzer
Harald Scherer, Tel.: 0151/12791347