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Reisegewerbekarte


Allgemeine Informationen

 

Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben. Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt. Landläufig versteht man unter Reisegewerbe die Ausübung einer Tätigkeit im Umherziehen. Den Gegensatz hierzu bildet das stehende Gewerbe, nämlich die Ausübung einer Tätigkeit an einem bestimmten Ort (Geschäftssitz).

 

Die Ausübung eines Reisegewerbes ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte). Es gibt allerdings bestimmte Tätigkeiten, für die es einer Reisegewerbekarte nicht bedarf.

 

Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag inhaltlich erweitert werden. Sie wird unbefristet erteilt.
 


Notwendige Unterlagen

 

  • Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen des Handelsrechts)

  • Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich die Hauptniederlassung befindet (nur bei juristischen Personen nach ausländischem (EU) Recht)

  • Bescheinigung in Steuersachen des zust. Finanzamtes, bei juristischen Personen auch für den/die Geschäftsführer

  • Gewerbezentralregisterauszug von der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes, bei juristischen Personen von der zust. Behörde der Hauptniederlassung

  • Polizeiliches Führungszeugnis von der zust. Behörde des Hauptwohnsitzes bzw. bei juristischen Personen von der zust. Behörde des Hauptwohnsitzes der vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer)

  • Personalausweis / Reisepass und evtl. Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zust. Amtsgerichts gem. § 915 Zivilprozessordnung (ZPO) und § 26 (2) der Insolvenzordnung (InsO)
     


Gebühren


Die Erteilung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren betragen:

-        306,00 € für natürliche Personen

-        357,00 € für juristische Personen

                -          30,50 € Ausstellen einer Zweitschrift
 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Hauptstr. 36
36103 Flieden

Tina Gehlert
Telefon (06655) 796-210, -123
Telefax (06655) 796-351

Regina Sievers
Telefon (06655) 796-122
Telefax (06655) 796-351

Andrea Mannel
Telefon (06655) 796-121
Telefax (06655) 796-351