Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Schiedsamt Flieden

Öffnungszeiten:
Termine nach Vereinbarung.

Schiedsmann

Michael Scheuern
Kirchstr. 18
36103 Flieden
Tel.: 06655/71498 (privat)

 

Stellvertreterin:
Schiedsfrau
Dr. Myriam Braun-Münker
Am Sengig 17
36103 Flieden
Tel.: 06655/976943 (Privat)

 

Tätigkeitsfeld eines Schiedsmannes
Im täglichen Miteinander des beruflichen und privaten Alltags kann es schnell einmal zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten kommen. Dabei fällt es den unmittelbar Beteiligten manchmal schwer, ihre Auseinandersetzungen untereinander beizulegen. Es bedarf dann der Einschaltung einer unabhängigen Stelle, um die streitigen Fragen zu klären und die Situation zu bereinigen.

Konflikte müssen aber nicht immer gleich vor Gericht ausgetragen werden. Gerade bei Streitigkeiten des täglichen Lebens kann ihnen der Schiedsmann schnell, kostengünstig und kompetent Hilfestellung geben. Weil diese Tätigkeit so nützlich und wichtig ist, finden sie in jeder Gemeinde ein Schiedsamt.

Die Idee, Streitigkeiten durch Schlichtung beizulegen, ohne gleich einen Richter zu bemühen, ist modern und hat dennoch Tradition. Die Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch das Schiedsamt ist bereits über 180 Jahre alt.

Leider werden die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen immer häufiger in Anspruch genommen. Dabei wird oft in einem langwierigen Verfahren mit umfangreichen Schriftsätzen kostspielig durch alle Instanzen gestritten. Ein solches Verfahren sollte den Fällen vorbehalten bleiben, die nicht mit etwas gutem Willen und dem „gesunden Menschenverstand“ zu lösen sind. Kurz gesagt: Gerichte sind wichtig – aber nicht immer notwendig!

Ein „erstrittenes Urteil“ führt nicht immer zum Erfolg. Es fördert auch nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien, die häufig als Nachbarn oder sonst im täglichen Leben weiterhin miteinander auskommen müssen. Streitschlichtung, wie es das Schiedsamt anbietet, ist hier oft der bessere und auch kostengünstigere Weg.

Bei vielen „kleinen“ Straftaten muss die geschädigte Person erst einmal zum Schiedsamt, ehe sie Privatklage vor dem Strafgericht gegen den „Beschuldigten“ erheben kann. Schlichtungsverhandlungen finden z.B. statt, bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Bedrohung und Sachbeschädigung oder bei Streitigkeiten des täglichen Lebens, wie die Auseinandersetzung um den Baum auf der Grenze oder die Einhaltung der Hausordnung zwischen Nachbarn und Hausgenossen etc.

Schon nach wenigen Tagen werden die Betroffenen zur Verhandlung beim Schiedsmann geladen. Wie die Erfahrung zeigt, wird dabei fast die Hälfte der Fälle gütlich durch rechtsverbindliche Vereinbarung beigelegt.

Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, streitschlichtend, geduldig, sachlich und vertrauenswürdig in unkomplizierter Atmosphäre. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind im Verhältnis zu den gerichtlichen Verfahren niedriger.