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Informationen zur Grundsteuerreform in Hessen

Flieden, den 29.03.2022

Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer,

 

wir möchten Sie frühzeitig über die neue Grundsteuer in Hessen informieren. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt.

 

Doch bereits im laufenden Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung Ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Infoblatt unten als Download oder auf der Seite: grundsteuer.hessen.de

 

Ebenfalls finden Sie unten als Download Checklisten zur Grundsteuer A und B.

 

 

 

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