Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Pflastereinfassung und Trittsteine bei Grabstätten - erhöhte Stolper- und Unfallgefahr

10.08.2023

Aus gegebenem Anlass möchten wir die Nutzungsberechtigten auf folgendes hinweisen:

Die Grabstätten auf unseren Friedhöfen sind zum größten Teil durch in Beton versetzte Pflastersteine eingefasst. Abschließen sollte die Oberfläche dieser Steine mit der sie umgebenden Grabfläche.

Vor allem nach den langen Regentagen ist festzustellen, dass sich einige Grabflächen stark gesetzt haben. Auch im Rahmen der Grabpflege werden die Einfassungs- und Trittsteine oftmals freigelegt, sodass die Fundamente der Witterung ausgesetzt sind. Die Folge ist, dass sich das Fundament lockert und die Trittsteine wackeln. Dies und die gleichzeitig entstehenden Höhenunterschiede führen zu erhöhter Stolper- und Unfallgefahr.

Wir möchten heute alle Sorge- und Nutzungspflichtigen von Grabstätten mit Pflastereinfassung auch aus Sicherheitsgründen darum bitten, die Grabfläche jeweils so mit Erde aufzufüllen, dass die Pflaster- und Trittsteine gut in der Erde eingebettet sind.

 

Bild zur Meldung: Pflastereinfassung und Trittsteine bei Grabstätten - erhöhte Stolper- und Unfallgefahr