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Stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Flieden gesucht

Flieden, den 11.03.2024

Die Amtszeit der bisherigen stellvertretenden Schiedsfrau Dr. Myriam Braun-Münker läuft im Juli 2024 ab. Da Frau Dr. Braun-Münker, die dieses Amt 5 Jahre wahrgenommen hat, sich nicht mehr zur Wahl stellt, sucht die Gemeinde Flieden Personen, die sich für dieses Amt zur Verfügung stellen.

 

Aufgaben des Schiedsamtes

 

Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. 

 

Die Schiedsperson ist aber keine Schiedsrichterin und kein Schiedsrichter und zu einer Entscheidung irgendwelcher Art nicht berufen. Zwang zur Einigung darf sie nicht ausüben. 

 

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelten Sachen, die geduldige Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.

 

Nach § 3 des Hess. Schiedsamtsgesetzes müssen die Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. 

 

Das Amt kann nicht bekleiden, 

  1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

  2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde; 

  3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

  4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

  5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamter im Schiedsbezirk tätig ist.

 

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

  1. bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

  2. nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

  3. durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Wer also Interesse hat als Schiedsperson in der Gemeinde Flieden tätig zu sein, wende sich bitte bis zum 28. März 2024 an die Gemeindeverwaltung Flieden, Frau Sämann, Tel. 06655/796-213, .

 

 

Bild zur Meldung: Stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Flieden gesucht