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Rauchmelderpflicht in Hessen ab 01.01.2015

Flieden, den 13.12.2014

Bis spätestens zum 31.12.2014 müssen in allen bereits vorhandenen Wohnungen und Häusern in Hessen Rauchmelder angebracht worden sein. Bereits seit dem 24.06.2005 besteht in Hessen die Rauchmelderpflicht. Für Bestandsbauten bestand jedoch eine Übergangsfrist, die jetzt am 31.12.2014 endet.

 

 

Wo müssen Rauchmelder in jeder Wohnung angebracht werden:

 

Gemäß Hessischer Bauordnung muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchmelder angebracht werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
 

 

Wer ist für den Einbau und die Wartung zuständig?

 

Die Eigentümer der Wohnung sind für die Montage der Rauchmelder verantwortlich und trägt die Kosten für Anschaffung der Rauchwarnmelder und Montage. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist jedoch der Mieter verantwortlich, z. B. monatlicher Funktionstest und bei Bedarf Austausch der Batterien.

Wenn allerdings der Vermieter darauf besteht, das selbst zu erledigen, können Mieter ihm nicht widersprechen und müssen ihn oder die Mitarbeiter einer Wartungsfirma zur Wartung der Rauchmelder in die Wohnung oder das Haus lassen.
 

 

Wer kontrolliert, ob Sie sich an die Rauchmelderpflicht halten?

 

Bei Neubauten überprüft das Bauamt, ob die Rauchmelder vorschriftsmäßig installiert wurden. Der Neubau wird nur abgenommen, wenn das so ist.
 

Vermieter haben aus Haftungsgründen ein Interesse daran, dass in ihren vermieteten Wohnungen Rauchmelder installiert und regelmäßig gewartet werden.
 

Eigentümer, die ihre Wohnung oder ihr Haus selbst nutzen, sind bei heutiger Gesetzeslage nicht verpflichtet, irgendwelchen „Rauchmelder-Kontrolleuren“ - wenn es sie denn gäbe - die Tür zu öffnen und sie durch ihre Räume zu führen.

Es gibt Überlegungen, Schornsteinfeger zu legitimieren, damit sie bei Ihnen kontrollieren dürfen, ob Rauchmelder angebracht wurden und funktionieren.

Es ist aber davon auszugehen, dass jeder ein sehr großes eigenes Interesse daran hat, bei Feuer rechtzeitig gewarnt zu werden und deshalb auch ohne Kontrollen bereit ist, sich an die Rauchmelderpflicht zu halten.

 

Weitere Infos: www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Bild zur Meldung: Rauchmelderpflicht in Hessen ab 01.01.2015